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Klasse M:

Was können Sie mit der Klasse "M" fahren?
Zweirädrige Kleinkrafträdrer (Krafträder mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von
nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor. |
Erteilungsvoraussetzung:
Vorbesitz der Fahrerlaubnis: Keine Klasse
erforderlich
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Mindestalter:
16 Jahre
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Befristung der Fahrerlaubnis:
Keine Befristung
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Ärztliche
Untersuchung:
Nein, nur Sehtest
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Einschluss der Klassen: keine |
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