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- Begleitetes Fahren mit 17 Seit Anfang 2005 gibt es in unserer Fahrschule das "begleitete Autofahren". Das bedeutet, dass man schon mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B erwerben kann, bis zum 18. Geburtstag jedoch nur zusammen mit einer Begleitperson und nur in Deutschland fahren darf.
- Begleitperson: Bei der Beantragung des Führerscheins müssen mindestens eine höchstens drei Begleitpersonen benannt werden. Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
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